Fachpsychologische Stellungnahme - 2006 von Psychologische Praxis Dr. Walter Andritzky - Psychologischer Sachverständiger * Psychologischer Psychotherapeut
1. 3. Zur Frage möglicher Schädigungen’ von
Patienten durch verzögerte/unterlassene schulmedizinische Behandlungen
Das Gefährdungskonstrukt "rechtzeitiger unterlassener medizinischer
Hilfe’ bzw "Fehldiagnostik’ bei Inanspruchnahme der Synergetik
kollidiert einerseits mit dem Grundsatz der Patientenautonomie und -Selbstbestimmung
(vgl. Andritzky 2003) und andererseits mit Aspekten der sog. "Patientensicherheit’
wie sie heute diskutiert wird. .
Gefährdungsrisiken’
a) Faktisch sind (schwer) kranke Patienten längst in ärztlicher Behandlung,
wenn sie zur Synergetik kommen (Vgl. die Befragung von über 40 AusbildungsanwärterInnen
des Synergetik-Instituts, vgl. III).
Wie die Forschung zur Inanspruchnahme alternativer Heilweisen
durchgängig ergab (vgl. Andritzky 1997) werden diese bei schweren somatischen
Störungen (bei denen ggf. eine "Gefährdung durch verzögerte/unterlassene
Behandlung vorliegen kön-nte) stets komplementär in Anspruch genommen.
In diesem Fall wird ein Angebot wie die Synergetik-Therapie typischerweise aufgegriffen
1.
Nach Fehlschlagen schulmedizinischer Therapieversuche
2. aus wohlüberlegter Ablehnung des schulmedizinischen Ansatzes aufgrund
hohem Schädigungsrisiko (Nebenwirkungen)
3. aus subjektiven Überzeugungen betr. Krankheitsentstehung und -Heilung.
Die Klienten der Synergetik-Therapie bzw. des "Profiling" sind als
typische Klientel "alternativer Heilweisen’ anzusehen: Motive sind
chronische Erkrankungen und ausbleibende Heilungserfolge der Schulmedizin, die
Furcht vor Nebenwirkungen und eine Präferenz "nebenwirkungsfreier’,
"sanfter’ Heilweisen.
... Angesichts derart horrender Risiken im Rahmen
schulmedizinischer Behandlungen ist es nicht nachvollziehbar, die Ausübung
alternativer Verfahren wie der S.-Thera-pie aufgrund abstrakter "Gefährdungskonstrukte’
zu behindern. Auch die höhere Patientenzufriedenheit von Patienten mit
ernsthaften Gesundheitsstörungen, die eine alternative Methode nutzten
(80%) gegenüber solchen, welche die Schulmedizin nutzten (50%) ist ein
Indikator dafür, dass unerwünschte Ereignisse dort seltener auftreten
und die Effizienz ausreichend ist (vgl. ANDRITZKY 1997). Wenn nicht einmal für
den ambulanten schulmedizinischen Bereich Behandlungsfehlerregister existieren
(MERTEN 2006), erschient es nicht nachvollziehbar, für den alternativen
Bereich Anforderungen an Behandlungssicherheit zu stellen, die von der "Schulmedizin’
nicht erfüllt werden.
... Wenn ein Patient bei Wahrnehmen des schulmedizinischen Angebotes vor dem
Hintergrund dieser Untersuchungen ein erhebliches Risiko schwerer Gesundheitsschädi-gungen
eingeht, so erscheint das Vorbringen eines (rein theoretischen Schädigungsrisikos)
aufgrund unterlassener (rechtzeitiger) schulmedizinischer Behandlung eines S.-Klienten
bei einer Methode, die per se ohnehin kein nachweisbares Risiko mit sich bringt,
als nicht begründbar.
...Zusammenfassend ist zunächst festzustellen,
dass die sog. Schulmedizin’ für einen erheblichen Anteil des gesamten
Krankheitsgeschehens der Bevölkerung (insb. die sog.chronischen Erkrankungen’
und Tumorerkrankungen) entweder keine kausale Behandlung anzubieten hat oder
die Heilungschancen des Patienten recht beschränkt bleiben. Das Konstrukt
einerGefährdung’ durch unterlassene Inanspruchnahme der Schulmedizin
ist daher nicht validierbar und damit auch nicht justiziabel.
Bild rechts: Dr. Walter Andritzky als Gutachter im Kamala beobachtet ein Profiling mit Bernd Joschko und seiner Klientin mit Brustkrebs. Sie will sich selbst heilen und lehnt die Schulmedizin ab. Siehe auch Brustkrebsforschung.de
Ausschnitt aus einem
Fachpsychologische Stellungnahme
von
Psychologische Praxis Dr. Walter Andritzky
Psychologischer Sachverständiger * Psychologischer Psychotherapeut
1. 3. Zur Frage möglicher Schädigungen’ von Patienten
durch verzögerte/unterlassene schulmedizinische Behandlungen
Das Gefährdungskonstrukt "rechtzeitiger unterlassener medizinischer
Hilfe’ bzw "Fehldiagnostik’ bei Inanspruchnahme der Synergetik
kollidiert einerseits mit dem Grundsatz der Patientenautonomie und -Selbstbestimmung
(vgl. Andritzky 2003) und andererseits mit Aspekten der sog. "Patientensicherheit’
wie sie heute diskutiert wird. .
Gefährdungsrisiken’
a) Faktisch sind (schwer) kranke Patienten längst in ärztlicher
Behandlung, wenn sie zur Synergetik kommen (Vgl. die Befragung von
über 40 AusbildungsanwärterInnen des Synergetik-Instituts, vgl. III).
Wie die Forschung zur Inanspruchnahme alternativer Heilweisen durchgängig
ergab (vgl. Andritzky 1997) werden diese bei schweren somatischen Störungen
(bei denen ggf. eine "Gefährdung durch verzögerte/unterlassene
Behandlung vorliegen kön-nte) stets komplementär in Anspruch genommen.
In diesem Fall wird ein Angebot wie die Synergetik-Therapie typischerweise aufgegriffen
1. Nach Fehlschlagen schulmedizinischer Therapieversuche
2. aus wohlüberlegter Ablehnung des schulmedizinischen Ansatzes aufgrund
hohem Schädigungsrisiko (Nebenwirkungen)
3. aus subjektiven Überzeugungen betr. Krankheitsentstehung und -Heilung.
Die Klienten der Synergetik-Therapie bzw. des "Profiling" sind als
typische Klientel "alternativer Heilweisen’ anzusehen: Motive sind
chronische Erkrankungen und ausbleibende Heilungserfolge der Schulmedizin, die
Furcht vor Nebenwirkungen und eine Präferenz "nebenwirkungsfreier’,
"sanfter’ Heilweisen. Ebenso wie "Naturheil-mittel’
meist als Begleitmedikation verwendet werden (Marstedt, Moebus 2002: 10ff),
ist davon auszugehen, dass die Klienten der Synergetik bei erheblichen Beschwerden
längst einen Arzt aufgesucht haben (Vgl. III).
b) Das Gefährdungskonstrukt’ unterlassener/verspäteter schulmedizinischer
Behandlung entbehrt logischer Konsistenz, da es davon ausgeht, dass im Bereich
der Schulmedizin Krankheiten mit hinreichender Verlässlich korrekt und
"rechtzeitig’ diagnostiziert und behandelt/geheilt werden (sog.
"Nullfehler-Annahme’, vgl. Kongress "Patientensicherheit...’,
2004)
.
Dass dies grds. nicht der Fall ist, erweisen Beispiele auf Basis entsprechender
epide-miologischer Studien:
-Bei 40-60% der Demenzkranken wird diese Erkrankung übersehen’ (Weyerer
2005:19).
- Weit verbreitete Erkrankungen wie Schlaflosigkeit, Schlafapnoe, Insomie sind
nur 40% den behandelnden Ärzten bekannt, die Therapieerfolge gering (Penzel
et al. 2005)
.
- Die Überlebenswahrscheinlichkeit beträgt für Frauen bei Brustkrebs
ca. 73-78%, bei Magenkrebs 31%, bei Lungenkrebs 15% nach fünf Jahren (Giersiepen
et al. 2004: 12f).
Von den in der BRD jährlich neu an Krebs insg. erkrankten Menschen werden
durch-schnittlich nur 37% der Männer und 49% der Frauen geheilt (abhängig
von Art der Krebserkrankung: von Bauchspeicheldrüse 6% bis Hoden 93%).
- Obgleich 14,2% der Bevölkerung unter Angststörungen leiden und sich
diese bei 85% erstmals in der Adoleszenz manifestiert, werden nur 34,4% aller
Patienten mit einer generalisierten Angststörung auch richtig vom Hausarzt
diagnostiziert. Für Depressionen liegt diese Rate bei 64, 3% und nur 10%
aller Betroffenen erhält eine "adäquate Therapie oder Überweisung
zum Facharzt’ (Wittchen &Jacobi 2004:11ff).
- Obgleich 20% der Frauen und je nach Definition 10-20% aller Schulkinder als
adipös (übergewichtig) gelten, was einen Risikofaktor füür
zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt, bestehen offenbar weder Daten zu Diagnostik
und adäquater Behandlung im schulmedizinischen System (2003:10ff).
- Psoriasis zählt mit einer Prävalenz von 2-3%zu den grossen Volkskrankheiten,
eine "ursächliche Heilung ist bis heute nicht möglich’;
auch hier spielt Eigeninitiative eine wichtige Rolle (Fahrten ans Tote Meer,
Solebäder, zahlreiche alternative Verfahren) (Traupe, Robra 2002: 8ff).
- Die 12-Monatsprävalenz beträgt 67% für Frauen und 52% für
Männer bei Kopfschmerz, wobei das Leiden durchschnittlich seit 10 Jahren
(!) besteht. 38% der Bevölkerung leiden an episodischen Spannungskopfschmerzen,
ca. 17% an Migräne. Es erfolgt meist Selbstbehandlung durch frei verkäufliche
Analgetika (Diemer & Burchert 2002:6ff).
- Bei den chronischen Rückenschmerzen weisen 85% "kein medizinisch-kausal
zu behandelndes Krankheitsbild auf’. Auch Migräne gilt als "bis
heute nicht heilbar’ (Diemer & Burchert 2002: 8, 4).
Zusammenfassend ist zunächst festzustellen, dass die sog.
Schulmedizin’ für einen erheblichen Anteil des gesamten Krankheitsgeschehens
der Bevölkerung (insb. die sog.chronischen Erkrankungen’ und Tumorerkrankungen)
entweder keine kausale Behandlung anzubieten hat oder die Heilungschancen des
Patienten recht beschränkt bleiben. Das Konstrukt einerGefährdung’
durch unterlassene Inanspruchnahme der Schulmedizin ist daher nicht validierbar
und damit auch nicht justiziabel.
Betrachtet man die Gefährdungsdiskussion’ systemvergleichend mit
der Schulme-dizin, so ergeben sich aus schulmedizinischer "Behandlung’
empirisch erwiesener-massen weit höhere Behandlungsrisiken als bei der
Wahrnehmung "alternativer Methoden’ oder hypnotischen Bewusstseinszustände
wie sie bei S.-Therapie be-stehen (was sich auch in der insg. höheren Patientenzufriedenheit
nach alternativer Behandlung ausdrückt, vgl. Andritzky 1997):
- sog. "Behandlungsfehler’ infolge unzureichender Diagnostik oder
Therapie: In 30% der von einer Gutachterkommission abgeschlossenen Fälle
wurde ein Behandlungs-fehler anerkannt, in den vom MDK begutachteten Fällen
lag die Rate bei 24%. Die regressierbaren Schäden beliefen sich bei der
Barmer Ersatzkasse im Jahr 1999 auf 8, 7 Mio DM, die Schadenszahlungen der Haftpflichtversicherer
der Krankenhäuser im Jahr 1997 auf 319 Mio DM (Hansis & Hart 2001:
6ff).
Das "Gefährdungskonstrukt’ besässe nur dann Legitimität,
wenn im schulmedizinischen System eine nachweisbar höhere "Behandlungssicherheit’
bei jeweils konkre-tisierbaren "Störungen’ vorläge. Da
dies bei den üblichen Anlässen der Inanspruch-nahme alternativer Ansätze
wie der Synergetik nicht der Fall ist (chronische, nicht oder kaum erfolgreich
behandelbare Störungen) entbehrt auch ein abstraktes Gefähr-dungskonstrukt
empirischer Basis. Auch der Gedanke, es werde evtl. ein "Arzt-besuch’
durch die Inanspruchnahne von Synergetik versäumt, entbehrt empirischer
Basis: 80% der Bevölkerung zwischen 30 und 64 J. gehen im Laufe eines Jahres
ohnehin zum Arzt, bei Frauen (welche die überwiegende Klientel der Synergetik
stellen), sind es in der Altersgruppe 30-44 J. 92, 1%, und in der Altersgruppe
45-64 J. 95, 3% (Lademann & Kolip 2005: 71).
- Da zudem eher Menschen mit hoher Körpersensibilität, höherer
Bildung und Einkommen zu Alternativverfahren wie der Synergetik tendieren (Marstedt
u.a. 1993, zit. nach Marstedt & Moebus 2002:14, Andritzky 1997) ist das
in der Schulmedizin angesichts des Methodenpuralismus bei den chronischen Störungen
gleichermassen gegebene Risiko unkritischer Annahme ungeeigneter Verfahren bei
den Klienten der Synergetik umso geringer einzuschätzen. Die Klientel der
Synerge-tik entspricht mit einem hohen Frauenanteil (vgl. III.) ebenfalls der
Struktur der Klientel alternativer Verfahren oder von Modellvorhaben alternativer
Diagnose und Heilverfahren der Gesetzlichen Kassen (Andritzky 1997, Marstedt
&Moebus 2002: 15).
- Der bei verschiedenen Erkrankungen (z.B. LWS-Syndrom, Kopf- und Rücken-schmerzen,
atopische Erkrankungen, Migräne, Schlafstörungen, Neurodermitis"
schulmedizinisch austherapierte chronisch schwerkranke Versicherte’) im
Rahmen von "Modellversuchen’ eingesetzte und von der GKV erstatteten
Verfahren z.B. Homöopathie, Reflexzonentherapien, Lüscher Test etc
(vgl. Marstedt Moebus 2002: 16f), lassen klar erkennen, dass in jenem Beschwerdespektrum,
das auch die Hilfe-suchenden der Synergetik ausmacht, keine Korrelation zwischen
Methoden und Heilerfolgen herstellbar ist, weshalb das "Gefährdungskonstrukt’
dort gleichermassen greifen müsste: da man nicht verlässlich heilen
kann, ist grds. jede Methode ggf. die falsche bzw. "gefährliche’
sofern irgendeine Nebenwirkung zu verzeichnen wäre. Um es zu verdeutlichen:
Kaum ein Klient, der Zahnschmerzen oder einen Beinbruch hat, wird deshalb Klient
der Synergetik oder eines Akupunkturisten, da er sich von einer "Innenweltreise’
oder "Nadeln’ Heilung der Karies erhofft. - Bei Nutzern der Alternativmedizinmethoden,
die ernsthafte Gesundheitsstörungen aufwiesen, bestand im Vergleich mit
Klienten der schulmedizinischer Methoden und studienübergreifend eine höhere
subjektive Zufriedenheit (Marstedt Moebus 2002:19f, 22; Andritzky 1997), was
sicher nicht der Fall wäre, wenn es in nennenswertem Ausmass "Gefährdungen’
im Sinne von Beeinträchtigungen der Befindlichkeit gäbe. Nach einer
Umfrage von Kahrs u.a. (2000) würden 90% derjenigen, die alternative Verfahren
ausprobiert haben, diese auch Freunden weiterempfehlen. Die alternativen Verfahren
der "Modellvorhaben’ erwiesen auch objektiv nachhaltige Besserungen
sowie einen Rückgang der Arbeitsunfähigkeitstage (Marstedt & Moebus
2002.20).
Angesichts der Tatsache, dass die meisten anderen alternativen Verfahren selbst
be-zahlt werden müssen (wie die Synergetik), ist ein weiterer Indikator
für die Zufrie-denheit der Klienten, dass diese zu ca . 90% die Meinung
vertreten’, die Metho-de/Veranstaltung/Seminar etc. sei "das Geld
wert gewesen’ (vgl. Andritzky 1997). Da nach glaubhafter Aussage von Hr.
Joschko in 17. 000 Synergetik-Sitzungen keine nennenswerte Komplikation auftrat,
solche Ereignisse auch aus der Presse nicht bekannt sind, besteht kein Anlass
abstrakt methoden-bedingte Gefahrenmomente anzunehmen. Im Vergleich mit schulmedizinischer
Behandlung erscheint Synergetik nach ihrer Theorie (Selbstregulation) und Methodik
als ausgesprochen sicheres und nebenwirkungsfreies Naturheilverfahren einzuordnen.
- Um den gesundheitspraktischen Stellenwert der Synergetik-Therapie einordnen
zu können, sind dem empirisch nicht validierbaren Gedanken einer "Gefährdung’
von Synergetik-Klienten durch "unterlassene schulmedizinische Behandlung’
die gesund-heitsfördernden und ’protektiven’ Funktionen gegenüberzustellen.
"Krankheit’ stellt sich danach weniger als medizinisch definiertes
"Symptom’ dar, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedenster
"Risikofaktoren’, z.B. der "sozio-demogra-fischen Lage’
(Partnerschaft, Einkommen, Erwerbsstatus) und des "Gesundheitsver-haltens’(
Tabak-, Alkoholkonsum, Ernährungs- und Bewegungsverhalten, Medika-mentenkonsum
(!), Teilnahme an Selbsthilfegruppen). Wie in der Düsseldorf-Studie nachgewiesen
(Andritzky 1997) führt die Teilnahme an alternativen Gesundheitsan-geboten
durchgängig zu einer deutlichen Abnahme von "Risikoverhalten’
und einer Zunahme gesundheitsförderlicher Lebensstile. Vergleichbare Effekte
fanden sich in den Aussagen der S.-Ausbildungsteilnehmer (vgl. III).
Da sich die Synergetik-Therapie in ihren allgemeinen Wirkfaktoren (sog. common
factors) nicht wesentlich von anderen alternativen Methoden der Formenkreises
der Körperpsychotherapien unterscheidet (vgl. z.B. katathym-imaginative
Psychotherapie, holotrope Atemarbeit, Bioenergetik, Dehypnotherapie etc.), erscheinen
dort gewonnene, analoge Ergebnisse übertragbar. Synergetik-Therapie
erfüllt daher, abgesehen von ihren möglichen spezifischen Wirkfaktoren,
z.B. in der Krebstherapie, eine allg. gesundheitsfördernde Funktion.
Aspekte der Patientensicherheit’
Wie ausgeführt, besteht die von den Gesundheitsämtern gerügte
"Gefährdungsrisiko’ allenfalls bei jenen Patienten, welche
S. als "Erstmethode’ in Anspruch nähmen, d.h. mit un-spezifischen
Befindlichkeitsstörungen eine Behandlung aufnehmen. Dieser Prozentsatz
ist sehr gering (schätzungsweise 10% - hierzu müsste ggf. eine Befra-gung
der Synergetik-Therapeuten bzw. ihrer Klienten durchgeführt werden). Das
verbleibende theoretische "Risiko’ für Klienten mit Erstkontakt
muss gegenübergestellt werden der sog. "Patientensicherheit’
in der Schulmedizin ("Abwesenheit von unerwünschten Ereignissen’).
Auch hier ist ein Vergleich unerlässlich, um die mit dem Gefährdungskonstrukt
verbundene Idee der "Nullfehler-Annahme’ zu untersuchen, welche
in der Schul-medizin inzwischen aufgegeben wurde. Beispiele: Insg. ca. 10% der
Krankenhauspa-tienten erleiden "unerwünschte Ereignisse’, von
denen ca. die Hälfte auf vermeidbare Ereignisse zurückgeht. Allein
die Zahl der im Krankenhaus erworbenen Infektionen liegt zwischen 3-5 % aller
aufgenommenen Patienten (Rueden et al 1996). Nach MERTEN (2006) ergab die Auswertung
von 151 meist in stationären Einrichtungen durchgeführten internationalen
Studien, dass zwischen 2, 7 und 8, 5% aller stationär behandelten Patienten
"medizinische Schäden infolge von Behandlungsfehlern’ erlitten.
Die Sterblichkeit durch arzneimittelbedingte unerwünschte Ereignisse liegt
zwischen 0,04 und 0, 95% aller Krankenhauspatienten (Latarou et al. 1998; Ebbesen
et al. 2001). In den USA gehen zwischen 44.000 und 98.000 Todesfälle jährlich
auf unerwünschte Ereignisse zurück (Kohn et al. 1999).
Angesichts derart horrender Risiken im Rahmen schulmedizinischer Behandlungen
ist es nicht nachvollziehbar, die Ausübung alternativer Verfahren wie der
S.-Thera-pie aufgrund abstrakter "Gefährdungskonstrukte’ zu
behindern. Auch die höhere Patientenzufriedenheit von Patienten mit ernsthaften
Gesundheitsstörungen, die eine alternative Methode nutzten (80%) gegenüber
solchen, welche die Schulmedizin nutzten (50%) ist ein Indikator dafür,
dass unerwünschte Ereignisse dort seltener auftreten und die Effizienz
ausreichend ist (vgl. ANDRITZKY 1997). Wenn nicht einmal für den ambulanten
schulmedizinischen Bereich Behandlungsfehlerregister existieren (MERTEN 2006),
erschient es nicht nachvollziehbar, für den alternativen Bereich Anforderungen
an Behandlungssicherheit zu stellen, die von der "Schulmedizin’
nicht erfüllt werden.
Wenn ein Patient bei Wahrnehmen des schulmedizinischen Angebotes vor
dem Hintergrund dieser Untersuchungen ein erhebliches Risiko schwerer Gesundheitsschädi-gungen
eingeht, so erscheint das Vorbringen eines (rein theoretischen Schädigungsrisikos)
aufgrund unterlassener (rechtzeitiger) schulmedizinischer Behandlung eines S.-Klienten
bei einer Methode, die per se ohnehin kein nachweisbares Risiko mit sich bringt,
als nicht begründbar.
...... Fortsetzung folgt