Fachpsychologische Stellungnahme - 2006 von Psychologische Praxis Dr. Walter Andritzky - Psychologischer Sachverständiger * Psychologischer Psychotherapeut

1. 3. Zur Frage möglicher Schädigungen’ von Patienten durch verzögerte/unterlassene schulmedizinische Behandlungen

Das Gefährdungskonstrukt "rechtzeitiger unterlassener medizinischer Hilfe’ bzw "Fehldiagnostik’ bei Inanspruchnahme der Synergetik kollidiert einerseits mit dem Grundsatz der Patientenautonomie und -Selbstbestimmung (vgl. Andritzky 2003) und andererseits mit Aspekten der sog. "Patientensicherheit’ wie sie heute diskutiert wird. .
Gefährdungsrisiken’

a) Faktisch sind (schwer) kranke Patienten längst in ärztlicher Behandlung, wenn sie zur Synergetik kommen (Vgl. die Befragung von über 40 AusbildungsanwärterInnen des Synergetik-Instituts, vgl. III).

Wie die Forschung zur Inanspruchnahme alternativer Heilweisen durchgängig ergab (vgl. Andritzky 1997) werden diese bei schweren somatischen Störungen (bei denen ggf. eine "Gefährdung durch verzögerte/unterlassene Behandlung vorliegen kön-nte) stets komplementär in Anspruch genommen. In diesem Fall wird ein Angebot wie die Synergetik-Therapie typischerweise aufgegriffen

1. Nach Fehlschlagen schulmedizinischer Therapieversuche
2. aus wohlüberlegter Ablehnung des schulmedizinischen Ansatzes aufgrund hohem Schädigungsrisiko (Nebenwirkungen)
3. aus subjektiven Überzeugungen betr. Krankheitsentstehung und -Heilung.

Die Klienten der Synergetik-Therapie bzw. des "Profiling" sind als typische Klientel "alternativer Heilweisen’ anzusehen: Motive sind chronische Erkrankungen und ausbleibende Heilungserfolge der Schulmedizin, die Furcht vor Nebenwirkungen und eine Präferenz "nebenwirkungsfreier’, "sanfter’ Heilweisen.

... Angesichts derart horrender Risiken im Rahmen schulmedizinischer Behandlungen ist es nicht nachvollziehbar, die Ausübung alternativer Verfahren wie der S.-Thera-pie aufgrund abstrakter "Gefährdungskonstrukte’ zu behindern. Auch die höhere Patientenzufriedenheit von Patienten mit ernsthaften Gesundheitsstörungen, die eine alternative Methode nutzten (80%) gegenüber solchen, welche die Schulmedizin nutzten (50%) ist ein Indikator dafür, dass unerwünschte Ereignisse dort seltener auftreten und die Effizienz ausreichend ist (vgl. ANDRITZKY 1997). Wenn nicht einmal für den ambulanten schulmedizinischen Bereich Behandlungsfehlerregister existieren (MERTEN 2006), erschient es nicht nachvollziehbar, für den alternativen Bereich Anforderungen an Behandlungssicherheit zu stellen, die von der "Schulmedizin’ nicht erfüllt werden.

... Wenn ein Patient bei Wahrnehmen des schulmedizinischen Angebotes vor dem Hintergrund dieser Untersuchungen ein erhebliches Risiko schwerer Gesundheitsschädi-gungen eingeht, so erscheint das Vorbringen eines (rein theoretischen Schädigungsrisikos) aufgrund unterlassener (rechtzeitiger) schulmedizinischer Behandlung eines S.-Klienten bei einer Methode, die per se ohnehin kein nachweisbares Risiko mit sich bringt, als nicht begründbar.

...Zusammenfassend ist zunächst festzustellen, dass die sog. Schulmedizin’ für einen erheblichen Anteil des gesamten Krankheitsgeschehens der Bevölkerung (insb. die sog.chronischen Erkrankungen’ und Tumorerkrankungen) entweder keine kausale Behandlung anzubieten hat oder die Heilungschancen des Patienten recht beschränkt bleiben. Das Konstrukt einerGefährdung’ durch unterlassene Inanspruchnahme der Schulmedizin ist daher nicht validierbar und damit auch nicht justiziabel.

Bild rechts: Dr. Walter Andritzky als Gutachter im Kamala beobachtet ein Profiling mit Bernd Joschko und seiner Klientin mit Brustkrebs. Sie will sich selbst heilen und lehnt die Schulmedizin ab. Siehe auch Brustkrebsforschung.de

 

Ausschnitt aus einem

Fachpsychologische Stellungnahme

von

Psychologische Praxis Dr. Walter Andritzky
Psychologischer Sachverständiger * Psychologischer Psychotherapeut

 

1. 3. Zur Frage möglicher Schädigungen’ von Patienten durch verzögerte/unterlassene schulmedizinische Behandlungen

Das Gefährdungskonstrukt "rechtzeitiger unterlassener medizinischer Hilfe’ bzw "Fehldiagnostik’ bei Inanspruchnahme der Synergetik kollidiert einerseits mit dem Grundsatz der Patientenautonomie und -Selbstbestimmung (vgl. Andritzky 2003) und andererseits mit Aspekten der sog. "Patientensicherheit’ wie sie heute diskutiert wird. .
Gefährdungsrisiken’

a) Faktisch sind (schwer) kranke Patienten längst in ärztlicher Behandlung, wenn sie zur Synergetik kommen (Vgl. die Befragung von über 40 AusbildungsanwärterInnen des Synergetik-Instituts, vgl. III).
Wie die Forschung zur Inanspruchnahme alternativer Heilweisen durchgängig ergab (vgl. Andritzky 1997) werden diese bei schweren somatischen Störungen (bei denen ggf. eine "Gefährdung durch verzögerte/unterlassene Behandlung vorliegen kön-nte) stets komplementär in Anspruch genommen. In diesem Fall wird ein Angebot wie die Synergetik-Therapie typischerweise aufgegriffen

1. Nach Fehlschlagen schulmedizinischer Therapieversuche
2. aus wohlüberlegter Ablehnung des schulmedizinischen Ansatzes aufgrund hohem Schädigungsrisiko (Nebenwirkungen)
3. aus subjektiven Überzeugungen betr. Krankheitsentstehung und -Heilung.

Die Klienten der Synergetik-Therapie bzw. des "Profiling" sind als typische Klientel "alternativer Heilweisen’ anzusehen: Motive sind chronische Erkrankungen und ausbleibende Heilungserfolge der Schulmedizin, die Furcht vor Nebenwirkungen und eine Präferenz "nebenwirkungsfreier’, "sanfter’ Heilweisen. Ebenso wie "Naturheil-mittel’ meist als Begleitmedikation verwendet werden (Marstedt, Moebus 2002: 10ff), ist davon auszugehen, dass die Klienten der Synergetik bei erheblichen Beschwerden längst einen Arzt aufgesucht haben (Vgl. III).

b) Das Gefährdungskonstrukt’ unterlassener/verspäteter schulmedizinischer Behandlung entbehrt logischer Konsistenz, da es davon ausgeht, dass im Bereich der Schulmedizin Krankheiten mit hinreichender Verlässlich korrekt und "rechtzeitig’ diagnostiziert und behandelt/geheilt werden (sog. "Nullfehler-Annahme’, vgl. Kongress "Patientensicherheit...’, 2004)
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Dass dies grds. nicht der Fall ist, erweisen Beispiele auf Basis entsprechender epide-miologischer Studien:
-Bei 40-60% der Demenzkranken wird diese Erkrankung übersehen’ (Weyerer 2005:19).

- Weit verbreitete Erkrankungen wie Schlaflosigkeit, Schlafapnoe, Insomie sind nur 40% den behandelnden Ärzten bekannt, die Therapieerfolge gering (Penzel et al. 2005)
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- Die Überlebenswahrscheinlichkeit beträgt für Frauen bei Brustkrebs ca. 73-78%, bei Magenkrebs 31%, bei Lungenkrebs 15% nach fünf Jahren (Giersiepen et al. 2004: 12f).

Von den in der BRD jährlich neu an Krebs insg. erkrankten Menschen werden durch-schnittlich nur 37% der Männer und 49% der Frauen geheilt (abhängig von Art der Krebserkrankung: von Bauchspeicheldrüse 6% bis Hoden 93%).

- Obgleich 14,2% der Bevölkerung unter Angststörungen leiden und sich diese bei 85% erstmals in der Adoleszenz manifestiert, werden nur 34,4% aller Patienten mit einer generalisierten Angststörung auch richtig vom Hausarzt diagnostiziert. Für Depressionen liegt diese Rate bei 64, 3% und nur 10% aller Betroffenen erhält eine "adäquate Therapie oder Überweisung zum Facharzt’ (Wittchen &Jacobi 2004:11ff).

- Obgleich 20% der Frauen und je nach Definition 10-20% aller Schulkinder als adipös (übergewichtig) gelten, was einen Risikofaktor füür zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt, bestehen offenbar weder Daten zu Diagnostik und adäquater Behandlung im schulmedizinischen System (2003:10ff).

- Psoriasis zählt mit einer Prävalenz von 2-3%zu den grossen Volkskrankheiten, eine "ursächliche Heilung ist bis heute nicht möglich’; auch hier spielt Eigeninitiative eine wichtige Rolle (Fahrten ans Tote Meer, Solebäder, zahlreiche alternative Verfahren) (Traupe, Robra 2002: 8ff).

- Die 12-Monatsprävalenz beträgt 67% für Frauen und 52% für Männer bei Kopfschmerz, wobei das Leiden durchschnittlich seit 10 Jahren (!) besteht. 38% der Bevölkerung leiden an episodischen Spannungskopfschmerzen, ca. 17% an Migräne. Es erfolgt meist Selbstbehandlung durch frei verkäufliche Analgetika (Diemer & Burchert 2002:6ff).

- Bei den chronischen Rückenschmerzen weisen 85% "kein medizinisch-kausal zu behandelndes Krankheitsbild auf’. Auch Migräne gilt als "bis heute nicht heilbar’ (Diemer & Burchert 2002: 8, 4).


Zusammenfassend ist zunächst festzustellen, dass die sog. Schulmedizin’ für einen erheblichen Anteil des gesamten Krankheitsgeschehens der Bevölkerung (insb. die sog.chronischen Erkrankungen’ und Tumorerkrankungen) entweder keine kausale Behandlung anzubieten hat oder die Heilungschancen des Patienten recht beschränkt bleiben. Das Konstrukt einerGefährdung’ durch unterlassene Inanspruchnahme der Schulmedizin ist daher nicht validierbar und damit auch nicht justiziabel.


Betrachtet man die Gefährdungsdiskussion’ systemvergleichend mit der Schulme-dizin, so ergeben sich aus schulmedizinischer "Behandlung’ empirisch erwiesener-massen weit höhere Behandlungsrisiken als bei der Wahrnehmung "alternativer Methoden’ oder hypnotischen Bewusstseinszustände wie sie bei S.-Therapie be-stehen (was sich auch in der insg. höheren Patientenzufriedenheit nach alternativer Behandlung ausdrückt, vgl. Andritzky 1997):

- sog. "Behandlungsfehler’ infolge unzureichender Diagnostik oder Therapie: In 30% der von einer Gutachterkommission abgeschlossenen Fälle wurde ein Behandlungs-fehler anerkannt, in den vom MDK begutachteten Fällen lag die Rate bei 24%. Die regressierbaren Schäden beliefen sich bei der Barmer Ersatzkasse im Jahr 1999 auf 8, 7 Mio DM, die Schadenszahlungen der Haftpflichtversicherer der Krankenhäuser im Jahr 1997 auf 319 Mio DM (Hansis & Hart 2001: 6ff).

Das "Gefährdungskonstrukt’ besässe nur dann Legitimität, wenn im schulmedizinischen System eine nachweisbar höhere "Behandlungssicherheit’ bei jeweils konkre-tisierbaren "Störungen’ vorläge. Da dies bei den üblichen Anlässen der Inanspruch-nahme alternativer Ansätze wie der Synergetik nicht der Fall ist (chronische, nicht oder kaum erfolgreich behandelbare Störungen) entbehrt auch ein abstraktes Gefähr-dungskonstrukt empirischer Basis. Auch der Gedanke, es werde evtl. ein "Arzt-besuch’ durch die Inanspruchnahne von Synergetik versäumt, entbehrt empirischer Basis: 80% der Bevölkerung zwischen 30 und 64 J. gehen im Laufe eines Jahres ohnehin zum Arzt, bei Frauen (welche die überwiegende Klientel der Synergetik stellen), sind es in der Altersgruppe 30-44 J. 92, 1%, und in der Altersgruppe 45-64 J. 95, 3% (Lademann & Kolip 2005: 71).

- Da zudem eher Menschen mit hoher Körpersensibilität, höherer Bildung und Einkommen zu Alternativverfahren wie der Synergetik tendieren (Marstedt u.a. 1993, zit. nach Marstedt & Moebus 2002:14, Andritzky 1997) ist das in der Schulmedizin angesichts des Methodenpuralismus bei den chronischen Störungen gleichermassen gegebene Risiko unkritischer Annahme ungeeigneter Verfahren bei den Klienten der Synergetik umso geringer einzuschätzen. Die Klientel der Synerge-tik entspricht mit einem hohen Frauenanteil (vgl. III.) ebenfalls der Struktur der Klientel alternativer Verfahren oder von Modellvorhaben alternativer Diagnose und Heilverfahren der Gesetzlichen Kassen (Andritzky 1997, Marstedt &Moebus 2002: 15).

- Der bei verschiedenen Erkrankungen (z.B. LWS-Syndrom, Kopf- und Rücken-schmerzen, atopische Erkrankungen, Migräne, Schlafstörungen, Neurodermitis" schulmedizinisch austherapierte chronisch schwerkranke Versicherte’) im Rahmen von "Modellversuchen’ eingesetzte und von der GKV erstatteten Verfahren z.B. Homöopathie, Reflexzonentherapien, Lüscher Test etc (vgl. Marstedt Moebus 2002: 16f), lassen klar erkennen, dass in jenem Beschwerdespektrum, das auch die Hilfe-suchenden der Synergetik ausmacht, keine Korrelation zwischen Methoden und Heilerfolgen herstellbar ist, weshalb das "Gefährdungskonstrukt’ dort gleichermassen greifen müsste: da man nicht verlässlich heilen kann, ist grds. jede Methode ggf. die falsche bzw. "gefährliche’ sofern irgendeine Nebenwirkung zu verzeichnen wäre. Um es zu verdeutlichen: Kaum ein Klient, der Zahnschmerzen oder einen Beinbruch hat, wird deshalb Klient der Synergetik oder eines Akupunkturisten, da er sich von einer "Innenweltreise’ oder "Nadeln’ Heilung der Karies erhofft. - Bei Nutzern der Alternativmedizinmethoden, die ernsthafte Gesundheitsstörungen aufwiesen, bestand im Vergleich mit Klienten der schulmedizinischer Methoden und studienübergreifend eine höhere subjektive Zufriedenheit (Marstedt Moebus 2002:19f, 22; Andritzky 1997), was sicher nicht der Fall wäre, wenn es in nennenswertem Ausmass "Gefährdungen’ im Sinne von Beeinträchtigungen der Befindlichkeit gäbe. Nach einer Umfrage von Kahrs u.a. (2000) würden 90% derjenigen, die alternative Verfahren ausprobiert haben, diese auch Freunden weiterempfehlen. Die alternativen Verfahren der "Modellvorhaben’ erwiesen auch objektiv nachhaltige Besserungen sowie einen Rückgang der Arbeitsunfähigkeitstage (Marstedt & Moebus 2002.20).
Angesichts der Tatsache, dass die meisten anderen alternativen Verfahren selbst be-zahlt werden müssen (wie die Synergetik), ist ein weiterer Indikator für die Zufrie-denheit der Klienten, dass diese zu ca . 90% die Meinung vertreten’, die Metho-de/Veranstaltung/Seminar etc. sei "das Geld wert gewesen’ (vgl. Andritzky 1997). Da nach glaubhafter Aussage von Hr. Joschko in 17. 000 Synergetik-Sitzungen keine nennenswerte Komplikation auftrat, solche Ereignisse auch aus der Presse nicht bekannt sind, besteht kein Anlass abstrakt methoden-bedingte Gefahrenmomente anzunehmen. Im Vergleich mit schulmedizinischer Behandlung erscheint Synergetik nach ihrer Theorie (Selbstregulation) und Methodik als ausgesprochen sicheres und nebenwirkungsfreies Naturheilverfahren einzuordnen.

- Um den gesundheitspraktischen Stellenwert der Synergetik-Therapie einordnen zu können, sind dem empirisch nicht validierbaren Gedanken einer "Gefährdung’ von Synergetik-Klienten durch "unterlassene schulmedizinische Behandlung’ die gesund-heitsfördernden und ’protektiven’ Funktionen gegenüberzustellen. "Krankheit’ stellt sich danach weniger als medizinisch definiertes "Symptom’ dar, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedenster "Risikofaktoren’, z.B. der "sozio-demogra-fischen Lage’ (Partnerschaft, Einkommen, Erwerbsstatus) und des "Gesundheitsver-haltens’( Tabak-, Alkoholkonsum, Ernährungs- und Bewegungsverhalten, Medika-mentenkonsum (!), Teilnahme an Selbsthilfegruppen). Wie in der Düsseldorf-Studie nachgewiesen (Andritzky 1997) führt die Teilnahme an alternativen Gesundheitsan-geboten durchgängig zu einer deutlichen Abnahme von "Risikoverhalten’ und einer Zunahme gesundheitsförderlicher Lebensstile. Vergleichbare Effekte fanden sich in den Aussagen der S.-Ausbildungsteilnehmer (vgl. III).

Da sich die Synergetik-Therapie in ihren allgemeinen Wirkfaktoren (sog. common factors) nicht wesentlich von anderen alternativen Methoden der Formenkreises der Körperpsychotherapien unterscheidet (vgl. z.B. katathym-imaginative Psychotherapie, holotrope Atemarbeit, Bioenergetik, Dehypnotherapie etc.), erscheinen dort gewonnene, analoge Ergebnisse übertragbar. Synergetik-Therapie erfüllt daher, abgesehen von ihren möglichen spezifischen Wirkfaktoren, z.B. in der Krebstherapie, eine allg. gesundheitsfördernde Funktion.


Aspekte der Patientensicherheit’

Wie ausgeführt, besteht die von den Gesundheitsämtern gerügte "Gefährdungsrisiko’ allenfalls bei jenen Patienten, welche S. als "Erstmethode’ in Anspruch nähmen, d.h. mit un-spezifischen Befindlichkeitsstörungen eine Behandlung aufnehmen. Dieser Prozentsatz ist sehr gering (schätzungsweise 10% - hierzu müsste ggf. eine Befra-gung der Synergetik-Therapeuten bzw. ihrer Klienten durchgeführt werden). Das verbleibende theoretische "Risiko’ für Klienten mit Erstkontakt muss gegenübergestellt werden der sog. "Patientensicherheit’ in der Schulmedizin ("Abwesenheit von unerwünschten Ereignissen’).
Auch hier ist ein Vergleich unerlässlich, um die mit dem Gefährdungskonstrukt verbundene Idee der "Nullfehler-Annahme’ zu untersuchen, welche in der Schul-medizin inzwischen aufgegeben wurde. Beispiele: Insg. ca. 10% der Krankenhauspa-tienten erleiden "unerwünschte Ereignisse’, von denen ca. die Hälfte auf vermeidbare Ereignisse zurückgeht. Allein die Zahl der im Krankenhaus erworbenen Infektionen liegt zwischen 3-5 % aller aufgenommenen Patienten (Rueden et al 1996). Nach MERTEN (2006) ergab die Auswertung von 151 meist in stationären Einrichtungen durchgeführten internationalen Studien, dass zwischen 2, 7 und 8, 5% aller stationär behandelten Patienten "medizinische Schäden infolge von Behandlungsfehlern’ erlitten.

Die Sterblichkeit durch arzneimittelbedingte unerwünschte Ereignisse liegt zwischen 0,04 und 0, 95% aller Krankenhauspatienten (Latarou et al. 1998; Ebbesen et al. 2001). In den USA gehen zwischen 44.000 und 98.000 Todesfälle jährlich auf unerwünschte Ereignisse zurück (Kohn et al. 1999).

Angesichts derart horrender Risiken im Rahmen schulmedizinischer Behandlungen ist es nicht nachvollziehbar, die Ausübung alternativer Verfahren wie der S.-Thera-pie aufgrund abstrakter "Gefährdungskonstrukte’ zu behindern. Auch die höhere Patientenzufriedenheit von Patienten mit ernsthaften Gesundheitsstörungen, die eine alternative Methode nutzten (80%) gegenüber solchen, welche die Schulmedizin nutzten (50%) ist ein Indikator dafür, dass unerwünschte Ereignisse dort seltener auftreten und die Effizienz ausreichend ist (vgl. ANDRITZKY 1997). Wenn nicht einmal für den ambulanten schulmedizinischen Bereich Behandlungsfehlerregister existieren (MERTEN 2006), erschient es nicht nachvollziehbar, für den alternativen Bereich Anforderungen an Behandlungssicherheit zu stellen, die von der "Schulmedizin’ nicht erfüllt werden.

Wenn ein Patient bei Wahrnehmen des schulmedizinischen Angebotes vor dem Hintergrund dieser Untersuchungen ein erhebliches Risiko schwerer Gesundheitsschädi-gungen eingeht, so erscheint das Vorbringen eines (rein theoretischen Schädigungsrisikos) aufgrund unterlassener (rechtzeitiger) schulmedizinischer Behandlung eines S.-Klienten bei einer Methode, die per se ohnehin kein nachweisbares Risiko mit sich bringt, als nicht begründbar.

...... Fortsetzung folgt